Allgemeinverfügung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Seit dem 01. April 2014 gibt es keine „Brenntage“ mehr in  der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden!

Es muß ab sofort, für jedes Feuer (auch Osterfeuer) eine Genehmigung eingeholt werden!

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden..